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Transfers

Transferausgaben, Transferzahlungen. 1. Transfers i. e. S. (Sozialtransfers): Zahlungen der öffentlichen Hand an private Haushalte ohne marktliche Gegenleistung; sie erhöhen das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und dienen damit der Einkommensumverteilung. - 2. Transfers i. w. S.: Zahlungen der öffentlichen Hand an private Haushalte und an Unternehmen (Subventionen) ohne marktliche Gegenleistung. - Vgl. auch internationale Transfers.

 

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