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Testierfreiheit

Grundsatz des Erbrechts: Der Erblasser kann selbst durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, an wen sein Vermögen nach seinem Tode fallen soll. Testierfreiheit ist höchster Ausdruck der privaten Verfügungsgewalt und kann nur persönlich ausgeübt werden. - Einschränkung nur durch Recht auf Pflichtteil.

 

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