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Terminpapiere

zum Börsenterminhandel zugelassene Effekten. - Die Zulassung erfolgt durch den jeweiligen Börsenvorstand auf Antrag einer an der Börse vertretenen Bank. - Voraussetzung ist ein für das Termingeschäft verfügbares Wertpapiervolumen in Höhe eines Nennwerts von mindestens 10 Mio. DM. - Vgl. auch Termingeschäft.

 

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