|
|
Telex-Dienst
Fernschreibdienst, Dienst der Deutschen Telekom (Kommunikationsdienst) für die unmittelbare zeichenweise Übertragung schriftlicher Informationen mittels Telexnetz (national und international). Für die Nutzung sind spezielle Endgeräte nötig. Der T.-D. wurde aufgrund seiner Nachteile (recht aufwendige Bedienung der Fernschreibapparate, geringer Zeichenvorrat, unbefriedigende Übertragungsgeschwindigkeit etc.) weiterentwickelt. - Rechtlich geregelt in der Telekommunikationsordnung vom 5. 11. 1986 (BGBl I 1749), in Kraft seit 1. 1. 1988. - Vgl. auch Teletex-Dienst.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|