Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Gesetz vom 25. 7. 1996 (BGBl I 1120); legt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt fest. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen an weitere private Firmen, die Universaldienste anbieten wollen, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und -zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Numerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege sowie zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und zum Datenschutz. Das TKG ist (mit Ausnahmen) am 1. 8. 1996 in Kraft getreten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Telekommunikationsdienste
Telekommunikationsmarkt

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : hypergeometrische Verteilung | Zwecksparunternehmen | Sparerrente | Information | Strukturmodell
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum