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Telekommunikationsgesetz (TKG)
Gesetz vom 25. 7. 1996 (BGBl I 1120); legt die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt fest. Es enthält u. a. Bestimmungen über die Erteilung von Lizenzen an weitere private Firmen, die Universaldienste anbieten wollen, die Entgeltregulierung, den offenen Netzzugang und -zusammenschaltungen, den Kundenschutz, die Numerierung, die Frequenzordnung, die Benutzung der Verkehrswege sowie zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und zum Datenschutz. Das TKG ist (mit Ausnahmen) am 1. 8. 1996 in Kraft getreten.
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