|
|
Tarifsystem
systematischer Aufbau von Fahrpreisabstufungen nach der Reiselänge. - 1. Im öffentlichen Personennahverkehr werden Tarifsystem i. d. R. gem. folgender Kriterien konstruiert: Kilometer, Strecke zwischen zwei Haltestellen, Teilstrecken, Flächenzonen, Netz. - a) Kilometertarif: Fahrpreis richtet sich nach der Entfernung (in km) zwischen Quell- und Zielhaltestelle. - b) Haltestellentarif: Fahrpreis ermittelt sich nach der Anzahl der angefahrenen Haltestellen. Entfernung zwischen den einzelnen Haltestellen sollte in etwa gleich groß sein. - c) Teilstreckentarif: Fahrpreis errechnet sich aus der Anzahl der durchfahrenen Teilstrecken, die durch Aufteilung des Streckennetzes in gleich lange Teilstrecken festgelegt werden. Teilstrecken sind durch Teilstreckenpunkte (= Zahlgrenzen) abgegrenzt. - d) Flächenzonentarif: Fahrpreis bestimmt sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen, in die das Streckennetz (Tarifgebiet) eingeteilt wird. Zonen weisen gleich große Flächen auf. - e) Einheitstarif: Für jede Fahrstrecke innerhalb des Tarifgebiets gilt der gleiche Fahrpreis, der allerdings für verschiedene Personengruppen unterschiedlich sein kann. - f) Mischsysteme: Für große Tarifgebiete häufig tarifliche Mischsysteme, die zwei oder mehrere der genannten Tarifsystem kombinieren (z. B. Einheitstarif für Tagesfahrausweise und Flächenzonentarif für Einzelfahrausweise). - 2. Kraftdroschkentarif: Fahrpreis für Kraftdroschken (Taxis) setzt sich aus drei Elementen (Grundpreis, Arbeitspreis, Zuschläge) zusammen. Grundpreis ist - unabhängig von der Fahrleistung - ein fixer Betrag für die Inanspruchnahme eines Taxis; Arbeitspreis richtet sich nach der Länge und/oder der Dauer der Fahrt; Zuschläge werden für Wartezeiten, Beförderung von größerem Gepäck oder Tieren erhoben.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|