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Systemanalytiker

1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung. - 2. Aufgaben: Der Systemanalytiker ist bei der Systemanalyse zuständig für die Bedarfsermittlung (bzgl. Neuentwicklungen bzw. Änderungen bestehender Systeme) sowie die für Entwicklung der Sollkonzeptionen (Sollkonzept). Weitere Aufgaben sind Durchführung der Systemauswahl (Auswahl von Standardsoftware), ökonomische und technische Begründung der Sollkonzeption, Entwurf der Ein-(Aus)gabedaten, Benutzerschnittstellen, Dateien und Algorithmen sowie die Einführung der neuen Systeme. - 3. Anforderungen: Meist wird ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Wirtschaftsinformatik oder Informatik verlangt.

 

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