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summarische Versicherung

in der Feuer-Sachversicherung (vgl. dort VII 3), in der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung und in verwandten Versicherungen Vereinbarung, daß die Frage nach Voll- oder Unterversicherung nach dem Verhältnis der Gesamt-Versicherungssumme der summarisch verbundenen Positionen zum Gesamt-Versicherungswert der Sachen dieser Positionen zu entscheiden ist.

 

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