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Sukzessionsschutz

Grundsatz im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, wonach die Übertragung des Rechts oder die Einräumung von Nutzungsrechten solche Lizenzen (Nutzungsrechte) unberührt läßt, die vom Rechtsinhaber zuvor Dritten übertragen worden sind (§ 30 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 3 PatG). Der Sukzessionsschutz war für ausschließliche Lizenznehmer immer unbestritten und wird aus der dinglichen Wirkung ausschließlicher Nutzungsrechte hergeleitet, für einfache Lizenzen (Nutzungsrechte) war streitig, ob dem Inhaber des einfachen Nutzungsrechts Sukzessionsschutz zu gewähren ist. § 30 Abs. 5 MarkenG, § 15 Abs. 3 PatG erkennen den Sukzessionsschutz nunmehr auch zugunsten des einfache Lizenznehmers ausdrücklich an, im Urheberrecht folgt er nach heutiger Meinung aus der dinglichen Wirkung auch einfacher Nutzungsrechtsübertragungen.

 

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