nach § 12 StabG alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorzulegender Bericht über Höhe und Entwicklung der Subventionen, gegliedert nach Aufgabenbereichen, Subventionsarten und Subventionsgebern; Instrument der Subventionskontrolle. Bei den Subventionsarten unterscheidet der Subventionsbericht nach Erhaltungssubventionen (z. B. Steinkohlebergbau), Anpassungssubventionen (z. B. landwirtschaftlicher Strukturwandel) und Förderungs- oder Wachstumssubventionen (z. B. Airbus). Im Subventionsbericht wird nicht von Subventionen, sondern von "Finanzhilfen und Steuervergünstigungen" gesprochen; einige Ausgaben an private Haushalte sind ebenso enthalten.