Eberhard-Kommission, Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz des ehemaligen bayerischen Finanzministers Eberhard, die 1971 umfassende Steuerreformpläne für das gesamte Steuersystem (vgl. Steuerreform) vorlegte. Hauptziele des Reformwerks waren eine Vereinfachung und Straffung des Steuersystems, eine innere Abstimmung der Steuern und Abschaffungen von steuerlich bedingten Wettbewerbsverzerrungen.