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Steuermeßbetrag

Bemessungsgrundlage bei den Realsteuern. Der Steuermeßbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermeßzahl auf die Besteuerungsgrundlage (bei der Gewerbesteuer: Gewerbekapital und Gewerbeertrag; bei der Grundsteuer: Einheitswert). Der Steuermeßbetrag wird durch Steuermeßbescheid festgesetzt.

 

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