Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Besteuerungsgrundlage

tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (§ 199 I AO). - 1. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlage bildet einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides, soweit die Besteuerungsgrundlage nicht gesondert festgestellt wird (§ 157 II AO). - 2. Gesondert und für mehrere Beteiligte einheitlich von einem Finanzamt werden Besteuerungsgrundlage durch Feststellungsbescheid festgestellt (§§ 179, 180 AO).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Besteuerungseinheit
Besteuerungsgrundsätze

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : verbundene Wohngebäudeversicherung | Wettbewerbsanstalt | Ausfuhrvertreter | Einkommensstreuung | klassische Quantitätstheorie
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum