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Staatenverbund

vom deutschen BVerfG entwickelte Bezeichnung für einen Zusammenschluß von Staaten, der nicht als loser Staatenbund angesehen werden kann, aber (jedenfalls noch) nicht die Qualität eines Bundesstaates erreicht. Die Bezeichnung Staatenverbund wird in Anlehnung an das BVerfG vor allem für die Europäische Union verwendet.

 

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