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Sparkassenprüfung

Sparkassenrevision, Pflichtprüfung der Sparkassen. Die Sparkassenprüfung erfolgt durch die Prüfungsstellen, die Einrichtungen der Sparkassen- und Giroverbände sind. Seit 1925 werden diese Prüfungen auch im Auftrag der Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Prüfstellen, an deren Spitze ein Wirtschaftsprüfer als selbständiger Leiter steht, führen auch die Jahresabschlußprüfung bei den Sparkassen durch (§ 28 KWG). - Für die Depotprüfung werden die Prüfer von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) oder der Deutschen Bundesbank bestellt (§ 30 KWG).

 

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