Überweisungsverkehr der deutschen Sparkassen, der 1909 aufgenommen wurde. Spargiroverkehr verfügt über das größte Gironetz, dem neben den Sparkassen alle kommunalen Kreditinstitute angeschlossen sind. Als regionale Zentralstellen dienen die Girozentralen (Landesbanken). - Als Überweisungsformular dient ein dreiteiliger Durchschreibevordruck: Der mittlere Teil ist der Träger der Überweisung, er wird über die Kontostelle des Empfängers diesem zugestellt; der obere Teil ist der eigentliche Auftrag, der vom Auftraggeber unterschrieben werden muß. - Der Überweisungsweg geht von Sparkasse A, wo der Auftraggeber sein Konto hat, zur Girozentrale X und von dort zum Konto des Empfängers bei der Sparkasse B. Liegen beide Sparkassen in verschiedenen Ländern, Sparkasse A - Girozentrale X - Girozentrale Y - Sparkasse B. - Ein Auftraggeber, der selbst kein Spargirokonto hat, kann durch Bareinzahlung mittels Zahlscheins eine Überweisung an den Inhaber eines Spargirokontos vornehmen. - Neben dem normalen Spargiroverkehr ist ein Eilüberweisungsverkehr wie auch ein Eileinzugsverkehr entwickelt worden. Der Scheck- und der Wechsel-Inkassoverkehr werden in der allgemein üblichen Form durchgeführt.