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Sozialversicherungsabkommen
zwischenstaatliches Recht, mehrseitige (von mehr als zwei Vertragsstaaten vereinbarte) oder zweiseitige (von zwei Vertragsstaaten vereinbarte) internationale Verträge oder Vereinbarungen über Fragen der sozialen Sicherheit. Sozialversicherungsabkommen werden innerstaatliches Recht erst durch Ratifizierungsgesetze und Vereinbarungen in den betreffenden Ländern.
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