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Sicherungsverfahren

besonderes Verfahren zur selbständigen gerichtlichen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, wenn der Täter nicht bestraft werden kann, weil er schuldunfähig oder verhandlungsunfähig ist und deshalb ein Strafverfahren nicht durchgeführt wird. - Vgl. auch Arrestverfahren, objektives Verfahren.

 

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