Bezeichnung, die (lediglich) besagt, daß es sich um eine gewöhnliche Grundschuld handelt, die als Sicherheit für einen gewährten Kredit entgegengenommen wurde. Die Sicherungsgrundschuld ist keine besondere Rechtsinstitution wie die Sicherungshypothek, weil die Grundschuld im Gegensatz zur Hypothek immer von der zugrundeliegenden Forderung losgelöst (abstrakt) ist. Weil die Handhabung dadurch beweglicher und weniger kompliziert ist als bei der (Sicherungs-)Hypothek, findet die Grundschuld zur Besicherung von Bankkrediten meist Anwendung.