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Selbstverwaltung der (niedergelassenen) Ärzte und Zahnärzte

Die beiden zentralen Organisationen zur Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgabe der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sind die Ärztekammern und die Kassenärztliche Vereinigung; sie sind auch wesentliche Bestandteile der sozialen Sicherung in Deutschland. Es entspricht dem föderativen Staatsaufbau der Bundesrep. D., daß es gesondert in jedem Bundesland eigenständige Landesärztekammern und - in ähnlicher Weise strukturiert - kassenärztliche Vereinigungen gibt. - Aufgaben: niedergelassene Ärzte und Zahnärzte.

 

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