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sekundäre Grundrechnung

aus der primären Grundrechnung abgeleitete Grundrechnung. Aggregiert erfaßte Geld- und Mengengrößen (unechte Gemeinkosten, -erlöse, -verbräuche etc.) werden durch Disaggregation (unter Einschluß der Spaltung von Mischkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbrauch) näherungsweise den originären Bezugsobjekten zugerechnet. Schein-Einzelerlöse werden entsprechend dem Verbundzusammenhang nach originären Bezugsobjekten aggregiert. Für innerbetriebliche Leistungen können abgeleitete Kostenarten (z. B. Dampf- oder Reparaturkosten bei Eigenerstellung) gebildet werden. Die Daten der s. G. werden parallel zu denen der primären geführt.

 

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