|
|
Seefischerei
das berufsmäßige Fangen oder in anderer Weise Gewinnen von Fischen auf See innerhalb des Küstenmeeres und der Fischereizonen. Rechtliche Regelung durch das Seefischereigesetz vom 12. 7. 1984 (BGBl I 876) m. spät. Änd. Danach kann Seefischerei beschränkt und erlaubnispflichtig sein. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|