Teilstreik, Streik, der einzelne Abteilungen eines Betriebes erfaßt, i. d. R. solche, die die Arbeitsfähigkeit des ganzen Betriebs entscheidend beeinflussen. Bei Schwerpunktstreik in größerem Rahmen, auf Verbandsebene, werden Betriebe in Schlüsselpositionen (z. B. Zulieferbetrieb für elektronische Teile in der Automobilbranche) bestreikt. Die Arbeitgeberseite reagiert i. d. R. mit Abwehraussperrungen (Aussperrung).