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Schwarzhandel

Schleichhandel, Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften. Gehandelt wird Schmuggel-, Hehlerware, Drogen, zum Verkauf nicht freigegebene, z. B. verdorbene, gesundheitsgefährdende Ware. - Blütezeiten des Schwarzhandel bei Warenverknappung, z. B. durch Bewirtschaftung und Kontingentierung (Kriegs- und Nachkriegszeiten) sowie für manche Produkte in Ländern mit Zentralverwaltungswirtschaft.

 

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