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Schrecksekunde

Begriff des Straßenverkehrsrechts für die Zeitspanne, die auch bei gesunden Menschen vom Augenblick der Wahrnehmung einer Gefahr bis zur Entschließung, diese durch ein Handeln abzuwenden, vergeht. Die Schrecksekunde ist bedeutsam, wenn bei einem Verkehrsunfall die Frage des Verschuldens geklärt werden muß. Anders als die Reaktionszeit wird eine Schrecksekunde einem Verkehrsteilnehmer nur dann zugebilligt, wenn es sich um ein nicht zu vermutendes Ereignis, eine nach der Verkehrslage ganz unerwartete besondere Gefahr handelt.

 

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