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Schnelligkeit der Verkehrsleistung

1. Begriff: Zeitbedarf für die Überwindung der Distanz zwischen zwei Raumpunkten in einem Verkehrsnetz. - 2. Verkehrswertigkeit: Als technisch-ökonomisches Qualitätsmerkmal des Verkehrsangebots wird die Schnelligkeit der Verkehrsleistung d. V. bei vorgegebener Entfernung zwischen Quelle und Ziel durch die bei der Raumüberwindung zu realisierende durchschnittliche Geschwindigkeit bestimmt; neben der eigentlichen Verkehrsgeschwindigkeit sind Zu- und Abgangszeiten sowie Wartezeiten zu berücksichtigen; bei gebrochenen Verkehrsströmen treten Übergangszeiten wie Umlade- und Umsteigezeiten hinzu. - 3. Verkehrsaffinität: a) Güterverkehr: Geringwertige Massengüter tendieren zu einem relativ langsamen, aber auch kostengünstigen Transport; hochwertige Stückgüter verlangen eine größere Schnelligkeit der Verkehrsleistung d. V. (niedrigere Kapitalbindungsdauer und Zinskosten); besonders hohe Anforderungen an die Schnelligkeit der Verkehrsleistung d. V. bei Zusammentreffen von Hochwertigkeit des Transportguts und Qualitätsminderung bei längerer Transportdauer; besondere Dringlichkeit des Bedarfs im Einzelfall kann zu erhöhten Anforderungen an die Schnelligkeit der Verkehrsleistung d. V. führen (z. B. wichtige Ersatzteile für Produktionsanlagen). - b) Personenverkehr: Differenzierung der Schnelligkeitsanforderungen nach Fahrtzwecken; regelmäßige und diskretionäre Ein-Tages-Reisen: hohe Anforderungen an Schnelligkeit der Verkehrsleistung d. V.; längere Urlaubsreisen: geringere Schnelligkeitsanforderungen, es sei denn, daß die höhere Schnelligkeit nur mit geringen Kostenzuwächsen erkauft wird und gleichzeitig die Bequemlichkeit ansteigt. - c) Nachrichtenverkehr: Private bzw. geschäftliche Dringlichkeit der Nachrichtenübermittlung und mit steigender Schnelligkeit der Verkehrsleistung d. V. allgemein ansteigende Kosten bestimmen das Entscheidungskalkül der Verkehrsnachfrager.

 

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