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Schiffsmakler

Makler, der sich mit der Vermittlung von Schiffsraum, Ladungen, Liegeplätzen etc. befaßt; im Linienverkehr meist Übernahme des ganzen Frachtgeschäftes und der übrigen Abfertigung. Der Schiffsmakler ist, soweit er als Makler tätig wird, i. d. R. Handelsmakler (§ 93 HGB) und untersteht den für diese geltenden Rechtsvorschriften.

 

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