besondere Rechtsvorschriften, die den Scheck betreffen. Der Scheck hat sich zunächst weitgehend gewohnheitsrechtlich entwickelt. - Erste gesetzliche Regelung in Deutschland durch das Scheckgesetz vom 11. 3. 1908. - Bestrebungen für eine internationale Vereinheitlichung des Scheckrecht seit Ende des 19. Jahrhunderts, 1912 auf der Haager Wechselrechts-Konferenz Beschlüsse auch über das Scheckrecht Aber erst die Genfer Scheckrechts-Konferenz von 1931 beschloß ein Abkommen über das einheitliche Scheckgesetz, ein Abkommen über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Scheck-Privatrechts und ein Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Scheckrecht In Deutschland wurde in Ausführung des Genfer Abkommens das Scheckgesetz vom 14. 8. 1933 (RGBl I 597) erlassen.