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reservepflichtige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten der Kreditinstitute aus Sichteinlagen, Termineinlagen mit einer Befristung von weniger als vier Jahren, Spareinlagen und abgegebenen Inhaberschuldverschreibungen (einschl. certifikate of deposit) mit Befristung von weniger als zwei Jahren. - Merkmale: Um eine Mehrfachbelastung zu vermeiden, sind alle Verbindlichkeiten von der Mindestreserve freigestellt, die gegenüber selbst reservepflichtigen Kreditinstituten bestehen. Die kürzerfristigen Inhaberschuldverschreibungen wurden erst im Mai 1986 in die Mindestreservepflicht einbezogen. Dies geschah, weil in der Zeit davor zunehmend reservepflichtige Einlagen in Bankschuldverschreibungen mit etwa einjähriger Laufzeit und in kurzlaufende Einlagenzertifikate umgeschichtet wurden. Bei der Bemessung der Mindestreserve werden Verbindlichkeiten aus Schuldverschreibungen heute grundsätzlich wie Termineinlagen behandelt.

 

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