Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch Quotitätsteuern ersetzt. - Beispiel: Die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft für die Grundstoffindustrie in Höhe von 1 Mrd. DM (IH-Gesetz vom 7. 1. 1952); Umlegungsschlüssel warenGewinn und Umsatz 1950 und 1951.