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Repartitionsteuern

Steuern, bei denen die Steuersätze im Hinblick auf einen vorweg festgelegten Gesamtertrag festgesetzt werden, der entsprechend der jeweiligen Zahl der Steuerpflichtigen umgelegt wird (Repartitionsprinzip). Heute ungebräuchlich und durch Quotitätsteuern ersetzt. - Beispiel: Die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft für die Grundstoffindustrie in Höhe von 1 Mrd. DM (IH-Gesetz vom 7. 1. 1952); Umlegungsschlüssel waren Gewinn und Umsatz 1950 und 1951.

 

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