Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Ratenbriefgeschäft

in der Bundesrep. D. verbotener Verkauf von Lospapieren in Raten, wobei zunächst ein sog. Ratenbrief und erst nach Zahlung sämtlicher Raten das Papier ausgehändigt wird. Der Käufer hat jedoch schon Anspruch auf die gezogenen Gewinne.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ratenanleihe
Ratenhypothek

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zinsfuß | Personalstatistik | Annahmestichproben | Datensicherung | Arbeitsbewertung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum