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Preisvorbehaltsklausel

vertragliche Vereinbarung zwischen Handelspartnern, nach der das Preisänderungsrisiko beim Käufer (Importeur) liegt. Der Verkäufer (Exporteur) ist berechtigt, den Preis für die Ware zu erhöhen, wenn sich die in der Preisänderungsklausel aufgeführten Kosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung verändern.

 

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