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Präjudiz
gerichtliche Entscheidung eines Falles, die für spätere gleiche oder ähnliche Fälle maßstabsbildend wirkt. Bedeutsam im anglo-amerikanischen case-law, das ein großenteils nicht in Gesetzen verfaßtes Recht zur Voraussetzung hat. Im deutschen Recht gilt die Bindung des Richters an Gesetz und Recht, nicht an Präjudizen, d. h. der Richter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an die Entscheidungen zu halten, die andere Gerichte in ähnlichen Fällen getroffen haben.
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