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Positivliste

Verzeichnis in der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO) über Gewerbe, die durch Berufsbilder festgelegt sind und nach herkömmlicher Berufsauffassung als Handwerk betrieben werden können (sieben Handwerksgruppen mit handwerklichen Vollberufen). Der Bundesminister für Wirtschaft (BMWi) ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Positivliste abzuändern, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert.

 

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