|
|
polizeiliche Beobachtung
Fahndungsmaßnahme, bei der ein sog. Bewegungsbild des Verdächtigen aufgezeichnet wird. Aufgrund einer Ausschreibung der betreffenden Person wird ihr Antreffen anläßlich anderer polizeilicher Kontrollen (z. B. Kontrollstellen nach § 111 StPO, Grenzkontrollen) einschl. der dabei festgestellten Umstände (Begleitpersonen, Reiseweg, Fahrzeug) erfaßt und zur Auswertung an die ausschreibende Strafverfolgungsstelle gemeldet. Der Betroffene erfährt davon nichts.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|