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Petition

schriftliche Eingabe und Bitte oder Beschwerde an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung. - Das Petitionsrecht ist Grundrecht. Es steht nach Art. 17 GG jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen zu. - Die Behandlung der an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt einem besonders bestellten Petitionsausschuß (Art. 45 c GG).

 

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