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originäre Grundrechnung

Grundrechnung, die im Idealfall urbelegidentisch (urbelegidentische Grundrechnung), zumindest aber urbelegnah (urbelegnahe Grundrechnung) und lediglich homogen verdichtet sein sollte. Alle für die Auswertung bedeutsamen Bezugsobjekte und Differenzierungsmerkmale der Ausgaben, Kosten, Mengen etc. bleiben somit erhalten. Die o. G. umfaßt primäre Grundrechnung und sekundäre Grundrechnung. Die o. G. steht im Gegensatz zu den nach Adressaten und Zwecken selektierten und/oder aggregierten oder verdichteten Grundrechnungsübersichten und -auszügen ("Sichten").

 

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