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primäre Grundrechnung

urbelegidentische Grundrechnung oder urbelegnahe Grundrechnung, in der die ursprünglichen Kosten- und Erlösarten bei den Bezugsobjekten, für die sie direkt erfaßt wurden, ausgewiesen werden. Sie enthält daher die aggregiert erfaßten unechten Gemeinkosten(-ausgaben) und unechten Gemeinerlöse(-einnahmen) sowie ungespaltene Mischkosten(-erlöse, -verbräuche). - Abgeleitet aus der p. G. wird die sekundäre Grundrechnung.

 

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