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Nullregelung

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Zur Vermeidung einer Besteuerung im Abzugsverfahren kann der leistende Unternehmer mit einem voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger den Verzicht auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnung oder Gutschrift vereinbaren. Mangels gesondertem Steuerausweis kann der Leistungsempfänger einen Vorsteuerabzug nicht beanspruchen. Die hierdurch eintretende Belastung wird durch den Verzicht auf Durchführung des Abzugsverfahrens kompensiert, d. h. der Leistungsempfänger (inländischer Unternehmer) muß die Umsatzsteuer nicht einbehalten und abführen.

 

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