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Nebenversicherung

Form der mehrfachen Versicherung. Abschluß von mehreren Verträgen für dasselbe Versicherungsobjekt, ohne daß die Versicherungssumme den Versicherungswert übersteigt, so daß keine Doppelversicherung bzw. Überversicherung gegeben ist (Vollwertversicherung 4). Gemäß § 58 VVG besteht für die Nebenversicherung Anzeigepflicht.

 

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