Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Nachtragshaushalt

Haushaltsplan, der die Positionen, die in einem bereits verkündeten Haushalt geändert werden sollen, umfaßt. Der Nachtragshaushalt ist nicht als Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings beschleunigten Verfahren aufgestellt, beraten und durchgeführt wird wie Jahreshaushaltspläne (§§ 32, 33 BHO). - Spezielle Form: Rektifikationsetat. - Vgl. auch Ergänzungshaushalt, Eventualhaushalt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
nachträgliche Anschaffungskosten
Nachtragsverteilung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Überziehungsprovision | Erzeugniskapazität | sekundäre Finanzierungsinstitute | Konzernanhang | Wohnsitzfinanzamt
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum