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Ergänzungshaushalt

Haushaltsplan, der die Positionen umfaßt, die einen noch nicht verkündeten Haushalt ändern sollen. Der Ergänzungshaushalt ist nicht als Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings beschleunigten Verfahren aufgestellt, beraten und durchgeführt wird wie Jahreshaushaltspläne (§§ 32, 33 BHO). - Vgl. auch Nachtragshaushalt, Eventualhaushalt.

 

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