Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Nachfolgezusatz

ein bei Firmenfortführung der Firma zulässigerweise beigefügter Zusatz, (Firmenzusatz) gem. § 22 HGB, z. B. "vormals", "Erben", "Nachf.". Der Nachfolgezusatz darf lediglich das Nachfolgeverhältnis andeuten und muß dem Grundsatz der Firmenwahrheit entsprechen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Nachfolger
Nachforderung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Transiteinfuhr | Geringfügigkeitsgrenze | ökologische Verträglichkeit | Einlieferungsbescheinigung | IASC
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum