ein bei Firmenfortführung der Firma zulässigerweise beigefügter Zusatz, (Firmenzusatz) gem. § 22 HGB, z. B. "vormals", "Erben", "Nachf.". Der Nachfolgezusatz darf lediglich das Nachfolgeverhältnis andeuten und muß dem Grundsatz der Firmenwahrheit entsprechen.