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Münzumlauf

Umlauf von Münzen in einem Land, die als gesetzliches Zahlungsmittel dienen. In Deutschland gibt die Deutsche Bundesbank die auf D-Mark oder Pfennig lautenden Münzen zwar in Umlauf, das Emissionsrecht (Münzregal) liegt aber beim Bund. Um den Münzumlauf in Übereinstimmung mit den geldpolitischen Absichten der Bundesbank zu halten, ist zur Ausprägung von Münzen die Zustimmung der Bundesbank erforderlich, soweit der Umlauf bestimmte - im Münzgesetz festgelegte - Grenzen überschreitet. Letzteres ist seit längerem der Fall. - Vgl. auch Notenumlauf.

 

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