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Münzunion

Münzvertrag, Münzkonvention, völkerrechtlicher Vertrag über ganze oder teilweise Vereinheitlichung des Münzwesens mehrerer Staaten. Münzunion sollten v. a. Schwierigkeiten, die sich aus dem Bimetallismus und aus der unterschiedlichen Festsetzung des Münzfußes ergaben, beseitigen, den Münzen eines Landes ein großes Umlaufsgebiet sichern und so den zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr erleichtern. - Beispiele: Lateinische Münzunion 1865-1926, Skandinavische Münzunion 1873-1914. - Vgl. auch Münzhoheit.

 

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