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Monopolunternehmen

1. I. e. S: Markt- und verkehrsbeherrschende, vom Staat durch Gesetz geschaffene und geleitete Unternehmen. - 2. I. w. S.: Durch Vertrag im Rahmen der Gesetze oder durch Eigentum an natürlichen Monopolgütern (Minerallagerstätten, Quellen) marktbeherrschenden Unternehmen. Die aus der Verfügung dieser ökonomischen Machtstellung fließenden Vorteile können unmittelbar den Trägern (Trust, Konzern, Fiskus) oder mittelbar dem durch ein staatliches Monopol geschützten Wirtschaftsbereich zugute kommen. Fragwürdig bleiben die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Monopolpreisbildung.

 

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