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Monopolgüter
nach den Klassikern (Klassik) spezifisch seltene Güter, wie Kunstwerke oder natürliche Resourcen, die nicht beliebig vermehrbar sind. Durch Monopolisierung eines Industriezweiges, z. B. durch Abschluß von Kartellverträgen, kann auch ein ursprünglich beliebig vermehrbares Gut zum Monopolgüter werden.
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