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Mindestreservesatz
1. Begriff: Prozentualer Anteil an den Verbindlichkeiten der Kreditinstitute aus Sichteinlagen, befristeten Einlagen, Spareinlagen sowie aus aufgenommenen kurz- und mittelfristigen Geldern, der bei der Zentralbank auf Girokonto zu unterhalten ist. - 2. Höhe der M.: a) In der Bundesrep. D. darf die Deutsche Bundesbank nach § 16 BBankG für Einlagen von Inländern bei den Banken Mindestreservesätze bis zu 30% für Sichteinlagen, bis zu 20% für Termineinlagen und bis zu 10% für Spareinlagen festsetzen. Für Auslandsverbindlichkeiten dürfen Reservesätze bis zu 100% angeordnet werden. - b) Staffelung: Die tatsächlich für einzelne Bankengruppen angewandten Mindestreservesätze wurden in der Vergangenheit nach vielen Gesichtspunkten gestaffelt, so etwa nach der Art der reservepflichtigen Verbindlichkeiten, nach ihrer Höhe und auch danach, ob sie aus dem In- oder Ausland stammten. Darüber hinaus wurde in besonderen Situationen nach dem Bestand und dem Zuwachs an Verbindlichkeiten unterschieden. Seit dem 1.3.1994 gilt in der Bundesrep. D. ein stark vereinfachtes Schema. Es wird nur noch nach Art der Einlagen bei den Banken unterschieden, und hier auch nur noch zwischen Spareinlagen und befristeten Verbindlichkeiten (Termineinlagen, kürzerfristige Inhaberschuldverschreibungen), die seit dem 1. 8. 1995 mit einem Reservesatz von 1,5% belegt sind, und Sichteinlagen, für die ein Reservesatz von 2% gilt.
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