Wer von Minderjährigen gewerbsmäßig Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und platinbleimetallhaltige bzw. edelmetallhaltige Legierungen) und Edelsteine (auch synthetische Steine und Perlen) erwirbt, handelt ordnungswidrig und kann mit Geldbuße bis zu 10 000 DM belegt werden. Bei fahrlässiger Hehlerei von Edelmetallen und Edelsteinen liegt Straftat vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann (§§ 147 a, 148 b GewO).