im Bank- und Börsenverkehr der 15. eines jeden Monats; ist dieser ein Sonn- oder Feiertag, der vorhergehende Wochentag. Am Medio zu erfüllende Geschäfte (Termingeschäfte) sind Mediogeschäfte. Die an diesem Tag fälligen Börsenleihgelder (oder Wechsel) werden auch als Mediogelder (Medio-Wechsel) bezeichnet.